Fallschirmsport-Club Westerstede e.V.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von Fallschirmsprüngen, insbesondere Tandemfallschirmsprünge, sowie für den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen und sonstigen Leistungen des Fallschirmsport-Club Westerstede e.V. (nachfolgend „Verein" genannt).
(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, ein Buchungssystem, telefonisch, schriftlich oder vor Ort abgeschlossen wird.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verein stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Die Darstellung der Leistungen, insbesondere von Tandemgutscheinen und Sprungterminen, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Durch Abschluss des Bestellvorgangs („Jetzt kaufen") oder durch Zahlung vor Ort gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungs- bzw. Zahlungsbestätigung zustande.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben im Bestellprozess wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
(5) Erfolgt der Erwerb eines Gutscheins für Dritte, ist der Käufer verpflichtet, diese über den Inhalt dieser AGB zu informieren.
(1) Alle ausgegebenen Gutscheine sind Wertgutscheine. Maßgeblich ist der zum Kaufzeitpunkt gezahlte Betrag.
(2) Gutscheine berechtigen zur Inanspruchnahme einer Leistung im Wert des gezahlten Kaufpreises. Kostenanpassungen gemäß § 13a bleiben unberührt.
(3) Gutscheine sind frei übertragbar. Der jeweilige Inhaber ist zur Einlösung berechtigt, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.
(4) Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
(5) Gutscheine sind nur gültig, wenn sie direkt beim Verein erworben wurden. Der Erwerb über Dritte erfolgt auf eigenes Risiko.
(6) Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch übernimmt der Verein keine Haftung, sofern keine rechtzeitige Sperrung veranlasst wurde.
(1) Gutscheine sind drei Jahre ab Ende des Kaufjahres gültig.
(2) Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine Verlängerung erfolgen, sofern der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.
(3) Für die Verlängerung um 12 Monate wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € erhoben.
(4) Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
(1) Voraussetzung für die Teilnahme an einem Tandemfallschirmsprung sind:
(2) Der Verein behält sich vor, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen abzulehnen.
(3) Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt dies als Nichtantritt der Leistung. Eine Erstattung erfolgt nicht.
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Umbuchungen durch den Kunden sind möglich:
(3) Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Mitteilung verfällt der Gutschein bzw. der Anspruch auf die Leistung ersatzlos.
(4) Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Sprungs.
(1) Fallschirmspringen ist wetterabhängig.
(2) Bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder aus sicherheitsrelevanten Gründen kann der Termin kurzfristig vom Verein abgesagt oder verschoben werden.
(3) Der Gutschein bleibt in diesem Fall gültig. Ein Ersatztermin wird vereinbart.
(4) Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Nebenkosten bestehen nicht.
(5) Die zum Einsatz kommenden technischen Gegenstände können trotz der regelmäßigen Wartung und der sorgfältigen Überwachung ggf. ausfallen. Wenn bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken am Tag der Teilnahme für den Tandemsprung nicht zur Verfügung stehen, behält sich der Verein das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder – sollte dies nicht möglich sein – den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Auch in diesem Fall behält der Tandemgutschein seine Gültigkeit; der Verein vereinbart dann entsprechend einen neuen Termin.
(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Auf die Regelung in § 13a wird verwiesen.
(2) Zusatzleistungen (z. B. Foto- oder Videoaufnahmen) können separat vereinbart werden.
(3) Verträge über Zusatzleistungen kommen ausschließlich mit dem ausführenden Tandempiloten zustande. Der Verein übernimmt hierfür keine Haftung.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Freizeitbetätigungen mit festem Termin handelt.
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Verein haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Vor Ort ist ein separater Haftungsausschluss zu unterzeichnen.
(1) Während der Durchführung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
(2) Diese dürfen für Dokumentation, interne Zwecke sowie für Werbung genutzt werden.
(3) Der Kunde kann der Nutzung jederzeit widersprechen.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.
(2) Verarbeitet werden insbesondere:
(3) Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung und Organisation des Sprungbetriebs.
(4) Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
(5) Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist.
Bei wesentlichen Änderungen der Leistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
(1) Der Verein ist berechtigt, den vereinbarten Preis nach Vertragsschluss anzupassen, sofern sich nach Vertragsschluss unvorhersehbar und erheblich Kosten erhöhen, die für die Durchführung der Leistung maßgeblich sind.
(2) Eine Preisanpassung kommt ausschließlich bei Veränderungen folgender Kostenpositionen in Betracht:
(3) Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem sich die genannten Kosten tatsächlich erhöht haben. Eine Weitergabe darüber hinaus oder zur Gewinnsteigerung ist ausgeschlossen.
(4) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
(5) Der Kunde wird mindestens 14 Tage vor dem Leistungstermin in Textform über die Preisanpassung informiert.
(6) Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises, ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
(1) Der Verein kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten.
(2) In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der gewerbliche Weiterverkauf von Gutscheinen ist untersagt.
(2) Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € fällig.
Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(1) Erfüllungsort ist Westerstede.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung der AGB.
Der Verein ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.